
Das kommt in den besten Familien vor
Papa ist krank, Mama muss ins Krankenhaus. Und dann? Wer kümmert sich um Kinder und Haushalt?
Wir zum Beispiel. Die Familienhilfe ist genau für solche Situationen gedacht: Wenn Zuhause nichts mehr geht, obwohl es gehen muss. Im Leben gibt es immer wieder Situationen, in denen man auf Hilfe von außen angewiesen ist. Und nicht immer sind Familienangehörige oder Freunde zur Stelle.
Schon seit 1994 organisiert die Familienhilfe im Main-Taunus-Kreis Lösungen für solche Fälle.
Gemäß § 38 Sozialgesetzbuch (SGB) V haben Versicherte Anspruch auf Haushalts-/Familienhilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann.
Die Gründe können vielfältig sein, etwa bei
- Krankenhausbehandlungen,
- ambulanten Vorsorgeleistungen,
- stationären Behandlungen in einer Vorsorgeeinrichtung (auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen),
- ambulanten Rehabilitationsleistungen in entsprechenden Einrichtungen (auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen),
- Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege.
Auch wenn Versicherten die Führung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Geburt nicht möglich ist und eine im Haushalt lebende Person diesen nicht übernehmen kann, kommt eine Unterstützung in Form von Familienhilfe bzw. Haushaltshilfe in Frage.
Anspruch besteht dann, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt, dass bei Beginn der Familien-/Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund von Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Sind Schwangerschaft oder Entbindung der Grund für die Hilfe, muss diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, in diesen Fällen reicht es, wenn die Versicherten einen Haushalt führen.
Wichtig: Alle Hilfsmaßnahmen sind bei den jeweiligen Kassen zu beantragen, bevor eine entsprechende Kraft in Anspruch genommen wird. Dem Antrag ist die Bescheinigung eines Arztes beizufügen, die Angaben über die voraussichtliche Dauer und die Erforderlichkeit der Maßnahme enthält. Nachdem die zuständige Kasse oder der Versorgungsträger die Leistung bewilligt hat, sollte umgehend Hilfe bei uns nachgefragt werden. In der Regel können wir diese umgehend zur Verfügung stellen. Gern beraten wir Sie zum gesamten Prozedere.
Leistungen der Familien- bzw. Haushaltshilfe können im Übrigen auch privat in Anspruch genommen werden.